Bautrockner und Luftentfeuchter in Augsburg mieten

Bautrockner in Augsburg und Kissing mieten

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Einfach mieten
Mieten Sie einfach und unkompliziert Bautrockner, Luftentfeuchter und Zubehör ohne viel Papierkram vom Fachmann inklusive Beratung. Die Geräte können Sie schnell und bequem direkt in Augsburg abholen. Bautrockner sind im heutigen Hausbau unerlässlich, die Anschaffung aber teuer. Leien Sie sich also Profi-Geräte von Ihrem Fachmann.
luftentfeuchter-telefon 01525 / 9385280
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Tiefpreis-Garantie
Sehen Sie ein vergleichbares Luftentfeuchter-Gerät bei einem anderen gewerblichen Anbieter im Raum Augsburg günstiger, erhalten Sie auf dessen Preis nochmal 5% Rabatt von uns. Sie erhalten Qualitätsprodukte namenhafter Hersteller zu fairen Preisen. Sie bezahlen die Geräte-Miete bequem bei Abholung oder per Überweisung oder PayPal*.

Alle Preise sind Brutto-Preis inkl. aller etwaiger Steuern und Abgaben.

* Bei Zahlung mittels PayPal fällt eine Gebühr von 3% des Mietpreises an.
augsburg-ort Abholung:
Pfärrle 7
86152, Augsburg

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 Bautrockner und Luftentfeuchter in Augsburg mieten
Mietbedingungen
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand bestimmungsgemäß einzusetzen und die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten. Die Anweisungen etwaiger Betriebshandbücher sind zu beachten. Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem Zustand übergeben und den Mieter in die Handhabung eingewiesen. Etwaige Mängel wurden vermerkt.

Der Mieter verpflichtet sich weitergehend, den Mietgegenstand in einem einwandfreien und funktionsfähigen Zustand zurückzugeben. Sollten technische Mängel oder Schäden am Mietgegenstand entstehen, können Reparaturkosten von der Kautions-Rückerstattung abgezogen werden. Dies entfällt, wenn der Schaden nicht auf eine unsachgemäße Benutzung zurückzuführen ist. Sollten optische Mängel wie z.B. Beulen oder Kratzer entstanden sein, darf die Kautionsrückerstattung angemessen gemindert werden. Die Kaution darf auch vorübergehend einbehalten werden, bis der Mietgegenstand vom Hersteller oder einem Dritten untersucht und repariert wurde. Der Mieter haftet für am Mietgegenstand herbeigeführte Schäden auch über die Kaution hinweg bis zum Zeitwert des Gegenstandes.

Sollte der Mietgegenstand während der Vermietung defekt gehen, so verlängert sich die Mietdauer um den Zeitraum von der Anmeldung des Schadens bis zur Bereitstellung des Austauschgegenstands. Die Anmeldung des Schadens kann telefonisch oder per E-Mail, aber auch schriftlich per Post erfolgen. Es zählt der Zeitpunkt des Eingangs der Meldung. Sollte ein Austauschgegenstand nicht zu beschaffen sein, so wird anteilig der Mietpreis erstattet, in dem der Gegenstand nicht zur Verfügung stand. Weitere Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind unzulässig.

Kommt der Mieter in Verzug mit der Rückgabe des Mietgegenstandes, so wird der o.g. Aufpreis bei Rückgabe-Verzug fällig. Der Verzug tritt ein, wenn der Mieter ohne vorherige Absprache und Genehmigung den Mietgegenstand nicht fristgerecht zurückgibt und den Verzug nicht der Vermieter zu verantworten hat. Sollte die Mietdauer überschritten werden, so darf der Mietpreis mit der Kaution verrechnet werden. Wird der Mietgegenstand vorzeitig zurückgegeben, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises. In Ausnahmefällen kann die Hälfte des Mietpreises erstattet werden.

Der Mietgegenstand ist gesäubert und gereinigt zu übergeben. Die gilt sowohl für äußerliche Verschmutzungen, als auch für innere Verschmutzungen z.B. an Luftfiltern, Behälter, Schläuchen und sonstigem Zubehör. Im Falle einer Nichtbeachtung wird eine Pauschale von 25 Euro fällig.

Der Vermieter darf zur Sicherheit eine Ausweiskopie des Mieters anfertigen.

Sollte eine dieser Klauseln unwirksam werden, so bleiben die Übrigen unberührt. An die Stelle tritt eine entsprechende gesetzliche Vorschrift.